Auf Grund des aktuellen Gesundheitszustands und den Bedürfnissen des Kunden kann der Hotelarzt ein Rezept für die Apotheke ausstellen, auf dessen Grundlage dem Kunden das entsprechende Arzneimittel ausgegeben wird. Das Ausstellen eines Rezeptes erfolgt nur gegen Gebühr und ist nicht beanspruchbar.